Rückgabe von Grundstücken, die vor 1989 enteignet wurden

07.08.2018

Der nach 1989 eingeleitete Prozess der Rückgabe von Grundstücken, die vor 1989 enteignet wurden, wurde in Tschechien immer noch nicht abgeschlossen. Im Jahr 2016 wurde ein Gesetz verabschiedet, das ab 01.07.2018 die Rückgabe nur auf Geldentschädigung einschränken und zum 2028 ganz abschließen sollte. Das Verfassungsgericht hat dieses Gesetz jedoch aufgehoben. Die einschlägige Rechtsregelung bleibt also unverändert. Vor allem gilt also weiter die Regel „Rückgabe vor Entschädigung“.

Das Verfassungsgericht hat die Idee eines Rückgabeabschlusses nicht an sich als verfassungswidrig erklärt, sondern nur ihre beabsichtigte Form, die vor allem gegen das Gleichheitsprinzip verstoße. Das Verfassungsgericht hat übrigens bereits 2005 den ersten Versuch um einen Rückgabeabschluss mit einer ähnlichen Begründung aufgehoben.