Novelle des Einkommensteuergesetzes

27.01.2021

Ab dem 1. 1. 2021 sind Änderungen des Einkommensteuergesetzes wirksam.

Eine der wichtigsten Änderungen in diesem sogenannten Steuerpaket ist die Einführung einer Pauschalsteuer. Selbstständige können die Pauschalsteuerregelung beantragen, unter den in diesem Gesetz festgelegten Bedingungen, sie zahlen einen konstanten Pauschalbetrag von 5.469 CZK/Monat (gültig für Jahr 2021) für Einkommen bis zu 1 Mio. CZK. Dieser Betrag setzt sich aus Einkommensteuer in Höhe von 100 CZK / Monat, Sozialversicherung in Höhe von 2.976 CZK/Monat und Krankenversicherung in Höhe von 2.393 CZK/Monat zusammen. Das Pauschalregime gilt nur für natürliche Personen, die geschäftlich tätig sind, nicht für Gesellschafter von Partnerschaften.

Die zweite sehr wichtige Änderung betrifft die Arbeitnehmer, d.h. die Abschaffung des sogenannten Superbruttolohns. Bis zum 31. Dezember 2020 wurde die Einkommensteuer aus dem sogenannten Superbruttolohn berechnet, d.h. das Einkommen aus abhängiger Tätigkeit (Bruttolohn), das um den Betrag des Arbeitgebers erhöht wird, der den Sozialversicherungsprämien und Beiträgen zur staatlichen Beschäftigungspolitik und den Prämien der öffentlichen Krankenversicherung entspricht. Neu wird die Einkommenssteuer zum Standardsteuersatz direkt aus dem Bruttolohn berechnet, deshalb wird die Steuer selbst niedriger sein, d.h. der Nettolohn wird um ca. 7 % steigen.