Novelle des Baugesetzes

05.12.2017

Am 1. Januar 2018 tritt eine umfangreiche Novelle des Baugesetzes sowie anderer 44 Rechtsvorschriften in Kraft. Der Hauptzweck der Novelle war eine Vereinfachung des Bauverfahrens. So wird z.B. das sog. „koordinierte Verfahren“ neu eingeführt, das auch für komplizierte Bauvorhaben nur einen einheitlichen Antrag, bzw. eine Entscheidung ermöglicht. Außerdem wurden auch zahlreiche Einzelheiten in allen Aspekten des Bauverfahrens neu geregelt. Interessant ist auch z.B. eine Einschränkung der Befugnisse von Naturschutzvereinen sich im Bauverfahren zu engagieren.