Nichtfinanzielle Informationen

20.12.2016

Ab dem 1. Januar 2017 entsteht eine neue Pflicht für die Buchhaltung von großen Unternehmen – die sog. nichtfinanziellen Informationen zu veröffentlichen.

Die nichtfinanziellen Informationen beziehen sich auf:

a)  Umweltfragen,

b)  Sozial-, und Arbeitnehmerbelange,

c)  die Achtung der Menschenrechte und

d)  die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Das Ziel der neuen Regelung ist es, eine höhere Transparenz in den Sozial- sowie Umweltbelangen der Unternehmen zu erreichen.

Große Unternehmen, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und am Bilanzstichtag das Kriterium erfüllen, im Durchschnitt des Geschäftsjahres mehr als 500 Mitarbeiter zu beschäftigen, werden verpflichtet, in den Lagebericht eine nichtfinanzielle Erklärung aufzunehmen. Die Rechnungsauditoren müssen die Erfüllung dieser Pflicht kontrollieren.

Es geht um eine gesamteuropäische Maßnahme, die auf die Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zurückzuführen ist. Die Umsetzungsfrist endete am 6. Dezember, jedoch in Tschechien befindet sich die entsprechende Novelle des Gesetzes Nr. 563/1991 Slg., über Buchhaltung, noch immer im Entstehungsprozess. Man kann allerdings davon ausgehen, dass das Inkrafttreten zum 1. Januar 2017 doch geschafft wird.