Neuigkeiten im Mehrwehrsteuergesetz

27.01.2015

Am 01.01.2015 ist eine Novelle des Gesetzes Nr. 235/2004 Slg., Mehrwehrsteuergesetz, in Kraft getreten. Die Novelle hat ab 01.01.2015 einen neuen Steuersatz in Höhe von 10 % vorgestellt, der auf die Säuglingsnahrungen, Medikamente oder Bücher bezieht.

Aufgrund der oben genannten Novelle werden die Mehrwehrsteuerträger ab 01.01.2016 verpflichtet, regelmäßige steuerliche Kontrollmeldungen einzureichen. Im Fall der Verletzung dieser Pflicht wird dem Steuerträger eine Geldstrafe auferlegen.