Neuigkeiten auf dem Gebiet der Gesundheitspflege über die Arbeitnehmer

14.05.2013

Am 1.4.2013 trat die Novelle des Gesetzes Nr. 373/2011 Slg., über die spezifischen ärztlichen Dienste in Kraft, die unter anderem den Bereich der Pflichtausführung der ärztlichen Eintrittsuntersuchung der Arbeitsnehmer ändert.

Im Vergleich zur bisherigen Regelung, nach der der Arbeitgeber die Pflicht hat, bei allen Arbeitnehmern eine ärztliche Eintrittsuntersuchung sicherzustellen, ist er zwar auch weiterhin verpflichtet, die ärztliche Eintrittsuntersuchung jeweils vor dem Abschluss des Arbeitsvertrags vornehmen zu lassen, aber bei einem Abkommen über eine Arbeitsleistung oder eine Arbeitstätigkeit ist diese Pflicht nur auf manche vom Gesetz bestimmte Fälle (z. B. Risikoarbeiten) beschränkt. Zum oben genannten Gesetz wurde die erwartete Ausführungsverordnung Nr. 79/2013 Slg. am 3. 4. 2013 verlautbart. Sie legt überdies die Arten der ärztlichen Untersuchungen, ihre Häufigkeit und den Inhalt, sowie die formale Antragsbestandteile für ihre Durchführung und die ärztliche Gutachtenbestandteile über die Gesundheitsfähigkeit zur Arbeit.