Neues Gesetz über die Registrierung von wirtschaftlichen Eigentümer Nr. 37/2021 Slg.

08.03.2021

Am 3. 2. 2021 wurde das Gesetz Nr. 37/2021 Slg. in der Sammlung der Gesetze veröffentlicht, Gesetz über die Registrierung von dem wirtschaftlichen Eigentümer, das am 1. 6. 2021 wirksam wird. Dieses Gesetz reagiert auf die Richtlinie 2018/843 des Europäischen Parlaments und des Rates der EU (sog. V. GwG-Richtlinie) vom 30. Mai 2018. 

Das Ziel dieses Gesetz ist, neue Anforderungen in nationales Recht umzusetzen. 

Diese neue Gesetzgebung enthält eine genauere Definition des wirtschaftlichen Eigentümers und sieht vor, dass bestimmte Daten, die bis jetzt nicht eingetragen werden mussten, in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer eingetragen werden. Die juristischen Personen müssen beurteilen, wer ist ihr wirtschaftlicher Eigentümer nach der neuen Definition des wirtschaftlichen Eigentümers und sich an diese neue Regelung anpassen. Die Handelskorporation, die eine Eintragung des wirtschaftlichen Eigentümers gemäß dem Gesetz über öffentliche Register von juristischen und natürlichen Personen innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist erstattet hat, muss innerhalb 6 Monaten nach Wirksamkeit dieses Gesetz, d.h. bis 1.12.2021, sichern, dass diese Eintragung den Anforderungen dieses Gesetzes entspricht. Einzelheiten siehe §60 dieses Gesetzes. Wenn die Handelskorporation die Registrierung von Daten über ihren wirtschaftlichen Eigentümer gemäß den geltenden Rechtsvorschriften nicht oder nach Ablauf der gesetzlichen Frist sichergestellt hat, gilt die 6-Monats-Frist für sie nicht und sie muss ihren wirtschaftlichen Eigentümer unmittelbar nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes, d.h. nach dem 1. 6. 2021, eintragen lassen.

Das Gesetz stellt auch neu die Möglichkeit fest, bestimmte Daten aus dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer zu erhalten.  Wichtig ist, dass der Register jetzt öffentlich ist, also jeder in dieses Register hereinschauen und bestimmte Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer des Gesellschaften erhalten kann, d.h. besonders Name, Wohnsitzland, Jahr und Monat der Geburt, Staatbürgerschaft des wirtschaftlichen Eigentümers und Informationen zu den Tatsachen, die die Position des wirtschaftlichen Eigentümers begründen. 

Neu führt dieses Gesetz als eine der Möglichkeiten für die Registrierung vom wirtschaftlichen Eigentümer die sogenannte automatische Durchschrift des wirtschaftlichen Eigentümers aus dem Handelsregister oder anderem Register (z. B. Register von Treuhandfonds) ein. 

Dieses Gesetz stellt Sanktionen für die Verletzung der Verpflichtung zur Registrierung des wirtschaftlichen Eigentümers fest. Diese Sanktionen sind besonders das Verbot der Ausübung von Stimmrechten auf der Hauptversammlung oder das Verbot der Ausschüttung des Gewinnanteils oder Dividende im Fall von Aktiengesellschaft. Diese Regelung führt auch Sanktionen für Straftaten bis zu 500.000 CZK ein. 

Im Zusammenhang mit diesem Gesetz wurde über die Vorgabe von öffentlichen Aufträgen (Nr. 134/2016 Slg.) geändert.

 In den folgenden Nachrichten werden wir mehr detaillierte Informationen zu einzelnen Änderungen bereitstellen.