Neues Gesetz über die öffentlichen Aufträge

24.11.2015

Regierungsvorschlag des Gesetzes über die öffentliche Auftragsvergabe, der das Gesetz Nr. 137/2006 Slg., über die öffentlichen Aufträge, ersetzen sollte, wurde in die Abgeordnetenkammer überwiesen. Dieses Gesetz überträgt die neuen europäischen Richtlinien im Bereich der öffentlichen Aufträge in die Rechtsordnung der Tschechischen Republik.

 Der Regierungsvorschlag des Gesetzes enthält verschiedene Änderungen im Vergleich mit der gegenwärtigen Rechtsregelung, unter anderem:

-       Einführung der Möglichkeit den Teilnehmer aus einem Vergabeverfahren auszuschließen, und zwar im Fall, dass der Teilnehmer eine erhebliche oder dauerhafte Mängel bei der Erfüllung eines früheren Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber des aufgetragenen öffentlichen Auftrags oder mit einem anderen öffentlichen Auftraggeber begangen ist;

-       Wiedereinführung der Qualifikationsvoraussetzung, wenn der Auftraggeber erfordern darf, dass der Mindestjahresumsatz des Teilnehmers eine konkrete Mindesthöhe erreicht;

-       Einführung der Möglichkeit der Minderung der Teilnehmeranzahl des Vergabeverfahrens;

-       im Fall, dass im Vergabeverfahren nur ein Teilnehmer wird, ist der Auftraggeber berechtigt, diesen Teilnehmer ohne Wertung auszuwählen.

 Das neue Gesetz über die öffentlichen Aufträge sollte spätestens vom 01.04.2016 in Kraft treten. Über die Verabschiedung des Gesetzes werden wir Sie informieren.