Neues Abfallgesetz

13.01.2021

Am 1. Januar 2021 trat das neue Abfallgesetz Nr. 541/2020 Slg. in Kraft, das das alte Abfallgesetz ersetzt.

Es gab mehrere Gründe für die Annahme dieser Gesetzgebung. Da die alten Rechtsregulung mehrmals geändert wurden, um den EU-Vorschriften zu entsprechen, ist sie insbesondere im Bereich der Produktrücknahme unübersichtlich geworden. Darüber hinaus entsprach die alte Gesetzgebung nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen für die Regulierung von Verstoß.

Jetzt ist die Abfallagenda in mehrere Einzelgesetz unterteilt. Diese neue gesetzliche Regelung unterteilt die derzeitige gesetzliche Regelung in das gerade erwähnte neue Abfallgesetz und das Gesetz über Altprodukte (Produkte am Ende der Lebensdauer). Genau für diese Produkte reichte die alte Gesetzgebung nicht mehr aus.

Die neue Regelung regelt im Gegensatz zur alten auch neu die Frage der Gebühren für die Ablagerung von Abfällen auf Deponien und für Siedlungsabfälle. Die Gebühren für Siedlungsabfälle werden durch ein Sondergesetz über lokale Gebühren geregelt.

Darüber hinaus ist eine der wichtigsten Änderungen gegenüber der vorherigen Verordnung die Sammlung von Abfällen. Die Sammlungsbetreiber sind verpflichtet, das Sammelsystem mit einem Kamerasystem auszustatten und die Aufzeichnung 30 Tage lang aufzubewahren. Darüber hinaus wird es strengere Bedingungen für die Abfallsammlung mit mobilen Geräten geben.

Das Problem der sogenannten wilden Müllkippen ist ebenfalls geregelt. Hier gilt das relativ einfache Prinzip der "Eigentum verplichtet". Das Gesetz befasst sich mit dem Problem der Identifizierung einer Person, die Eigentümer eines illegal konzentrierten Abfalls ist, und dem Problem, sicherzustellen, dass Abfälle entfernt und an eine für die Abfallentsorgung bestimmte Einrichtung übergeben werden.

Die neue Verordnung regelt das Thema Abfall umfassend und betont das höchstmögliche Nachdruck auf Umweltschutz.