Neue Tatbestände im Gesetz über die Arbeitsinspektion

24.10.2017

Schon früher haben wir über einige Änderungen im Gesetz über die Beschäftigung (siehe http://www.baroch-sobota.cz/de/neue-evidenz-der-ersatzleistung) informiert, die das Gesetz Nr. 206/2017 Slg. gebracht hat. Dieses Gesetz ändert aber auch andere Gesetze, unter anderem auch das Arbeitsgesetzbuch und das Gesetz über die Arbeitsinspektion.

Was das Arbeitsgesetzbuch angeht, die Novelle führt § 307b ein, der neue Pflichten der Arbeitsagentur und des Nutzers im Zusammenhang mit der vorübergehenden Zuordnung des Arbeitnehmers der Arbeitsagentur zum Nutzer regelt.

Im Zusammenhang mit der Einführung der oben genannten Bestimmung im Arbeitsgesetzbuch wurde auch die Regelung der Ordnungswidrigkeiten und der Verwaltungsdelikte im Gesetz über Arbeitsinspektion novelliert, wann diese unter anderem um die Sanktion für die Verletzung des neuen § 307b des Arbeitsgesetzbuchs erweitert wurde. Im Fall der Verletzung dieser Bestimmung kann die Strafe bis zu 1.000.000,- CZK auferlegt werden.    

Die Novelle führt neue Ordnungswidrigkeiten (Verwaltungsdelikte) auch im Bereich des Privatlebens und der persönlichen Rechte der Arbeitnehmer ein, denn das Gesetz über Arbeitsinspektion bisher die Tatbestände der Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungsdelikte der Verletzung des § 316 Absatz 2 bis 4 des Arbeitsgesetzbuchs nicht enthalten hat. Für die Verletzung der Pflichten im § 316 Absatz 2 und 4 kann eine Strafe bis zu 1.000.000,- CZK auferlegt werden, im Fall der Verletzung der Pflichten im § 316 Absatz 3 des Arbeitsgesetzbuchs bis zu 100.000,- CZK.