Neue Regelung der Verbraucherkredite

20.09.2016

In der Gesetzessammlung wurde das Gesetz Nr. 257/2016 Slg., über den Verbraucherkredit, publiziert, das den 01.12.2016 in Kraft treten wird und das das Gesetz Nr. 145/2010 Slg., über den Verbraucherkredit und die Änderungen einiger Gesetze ersetzen wird.

Der Zweck dieser neuen Regelung ist die Verstärkung der Position der Verbraucher und die Erhöhung der Verantwortlichkeit der Kreditgeber.

Zu den bedeutenden Neuigkeiten gehört z.B. die sog. „Bedenkzeit“. Der Kreditgeber ist nicht berechtigt den Entwurf der Vertragsbedingungen für den Hypothekenkredit innerhalb einer Frist von 14 Tagen weder zu ändern noch abzusagen. Im Fall der Verträge über die anderen Verbraucherkredite als über den Hypothekenkredit ist der Verbraucher berechtigt vom Vertrag ohne Gründe und ohne Sanktion zurückzutreten, und zwar innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach dem Abschluss des Vertrages.

Die Kreditgeber müssen neu Lizenz von der Tschechischen Nationalbank erhalten, zurzeit ist Gewerbeberechtigung genügend.