Neue Rechtsregelung der Ordnungswidrigkeiten

23.08.2016

In der Gesetzessammlung wurden zwei neue Gesetze, die die Ordnungswidrigkeiten regeln, publiziert, und zwar das Gesetz Nr. 250/2016 Slg., über die Verantwortlichkeit für die Ordnungswidrigkeiten und das Verfahren über sie und das Gesetz Nr. 251/2016 Slg., über einige Ordnungswidrigkeiten. Die Gesetze treten in Kraft den 01.07.2017 und sie werden das Gesetz Nr. 200/1990 Slg., über Ordnungswidrigkeiten ersetzen.

Zu der grundlegenden Neuigkeit gehört die Tatsache, dass die Gesetze nicht nur im Fall der natürlichen Person sondern auch in den Fällen der juristischen Personen und der unternehmenden natürlichen Personen benutzt werden.

Das neue Gesetz über die Verantwortlichkeit für die Ordnungswidrigkeiten und das Verfahren über sie wird eine allgemeine Norm, die die Ordnungswidrigkeiten definiert und die die Regeln für ihre Verhandlung bestimmt. Zu den bedeutenden Neuigkeiten gehören z. B. die Verlängerung der Verjährungsfrist vom 1 Jahr auf 3 Jahre in den besonders schwierigen Fällen oder die Aufhebung des Verbots des Aufenthalts in der Gemeinde als eine Form der Strafe für die Ordnungswidrigkeit.

Das zweite von den oben genannten Gesetzen, das Gesetz über einigen Ordnungswidrigkeiten, regelt konkrete Tatbestände der einzelnen Ordnungswidrigkeiten. Das Gesetz führt einige neue Ordnungswidrigkeiten ein und in einer ganzen Reihe von Fällen erhöht die Höhe von Strafen, die für einzelne Ordnungswidrigkeiten auferlegt werden können.