Neue Formulare für die Einverleibung ins Liegenschaftskatastr

15.01.2013

Ab 1. Januar 2013 ist es möglich den Antrag für die Aufnahme des Verfahrens über die Bewilligung der Eintragung ins Grundbuch nur durch das vorgeschriebene Formular zu stellen.

Das Muster des Formulars ist in der Verordnung ČUZK Nr. 401/2011 Slg. bestimmt und ist über die Webseiten des Katasteramts aufrufbar (www.cuzk.cz). Die neuen Formulare sind für alle Arten der Eintragungen auf dem ganzen Gebiet der Tschechischen Republik übereinstimmend. Das Formular kann online ausgefüllt werden oder das Muster kann heruntergeladen und per Post abgesendet oder persönlich beim Amt abgegeben werden. Soweit ihre E-mail Adresse im Formular angegeben wurde, schickt Ihnen das Katasteramt kostenlos eine Nachricht über die Antragdurführung. Die Beantragung der Eintragung mithilfe des einheitlichen Formulars sollte zur Erleichterung des ganzen Verfahrens führen, jedoch werden wie bei jeder Neuerung anfängliche Komplikationen erwartet.