Neue Evidenz der Ersatzleistung

04.07.2017

Am 23.06.2017 hat der Präsident der Republik die Novelle des Gesetzes Nr. 435/2004 Slg., über die Beschäftigung, unterschrieben. Die Novelle bringt Änderungen in den Bereich der Erfüllung des Pflichtanteils der Beschäftigung der Personen mit Gesundheitsbehinderung.

Die Novelle führt die Zentralevidenz der Erfüllung des Pflichtanteils der Beschäftigung der Personen mit Gesundheitsbehinderung ein, die in der elektronischen Form geführt wird und die vom Ministerium für Arbeit und Sozialordnung verwaltet wird.

Der Lieferant wird neu verpflichtet innerhalb von 30 Kalendertagen seit der Bezahlung der gewährten Leistung die Angaben über die gewährte Leistung in die Evidenz einzutragen.

Der Abnehmer wird über die Eintragung der Lieferung informiert; nach der Eintragung der Angaben in die Evidenz wird dem Abnehmer automatisch eine E-Mail mit Link gesendet, wo der Abnehmer die Rechnung und den eingerechneten Betrag genehmigt werden kann.