"Nemo plus iuris" durchbrochen

27.09.2016

Das Oberste Gericht hat vorhin eine Entscheidung erlassen, in der es eine Wende in seiner Rechtsprechung besiegelt hat (Az. 30 Cdo 2659/2016). Es werde das für legitim halten, das Eigentum an einer Immobilie auch vom im Grundbuch eingetragenen Subjekt zu erwerben, das jedoch über kein Eigentumsrecht tatsächlich verfügt (Betrug usw.). Die Hauptvoraussetzung dafür sei der gute Glauben des Erwerbers.

Es ist zu betonen, dass das Gericht solche Regel zulässt, auch wenn sie in den Rechtsvorschriften nicht verankert wurde (es geht um den Stand vor dem neuen Bürgerlichen Gesetzbuch, d.h. bis 31.12.2013). Als die entsprechende Rechtsquelle wird durch das Oberste Gericht ausdrücklich die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtes bezeichnet (insbesondere die Entscheidung Az. I.ÚS 2219/2012).