Lohnfortzahlung für Krankheit seit Januar 2014

17.12.2013

Seit 1.1.2014 wird der Arbeitgeber dem Arbeitsnehmer, dem eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde (oder für den Quarantäne angeordnet wurde), neulich die Lohnfortzahlung nur für 14 statt der bisherigen 21 Kalendertage der Dauer dieser Arbeitsunfähigkeit bezahlen. Schon seit dem 15. Tag der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit wird der Arbeitnehmer berechtigt für das Krankgeld von Bezirkssozialversicherungsverwaltung.

Falls der Arbeitnehmer noch im Jahr 2013  vorübergehende Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird (oder für ihn Quarantäne angeordnet wird) und die Arbeitsunfähigkeit (die Quarantäne) noch im Jahr 2014 weitergehen wird, wird der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Lohnfortzahlung wie bis jetzt gewähren, d.h. in den ersten 21 Tagen ihrer Dauer.