Lohnabzüge nach der Rekodifikation

12.11.2013

Das neue Bürgerliche Gesetzbuch bringt die Änderungen im Bereich der Vereinbarungen über Lohnabzüge. Die Lohnabzüge können nur in der Höhe, die nicht die Hälfte des Lohns, des Lohnersatzes oder der Belohnung aus dem Vertrag über die Ausübung der abhängigen Tätigkeit übergreifen, vorgenommen werden.

 Weiterhin wird der Arbeitnehmer berechtigt den Vertrag über die Lohnabzüge zur Befriedung der Verpflichtung der Drittperson (i.e. der anderen Person als den Arbeitgeber) abschließen. Diese Vereinbarung wird jedoch immer die Zustimmung des Arbeitgebers verlangen, und zwar auch im Falle, wenn die Zahlung des Unterhalts der Vertragsgegenstand wird. Die Rechte, die aus den Vereinbarungen über Lohnabzüge vor dem Ende dieses Jahres entstehen werden, werden bis zum Untergang laut der bisherigen rechtlichen Regelung betrachtet, falls die Vertragsparteien nichts anders vereinbaren.