Kontrolle und Registrierung der Besucher vor Betreten des Werksgeländes

26.07.2016

Das Amt für den Schutz von persönlichen Daten (der Tschechischen Republik) hat eine neue Stellungnahme angenommen, in der sich mit der Frage der Kontrolle und Registrierung der Besucher, die in das Gebäude beitreten, das nicht zu den üblichen Besuchen der Öffentlichkeit bestimmt ist (z.B. Bürogebäude, Produktionsanlage), beschäftigt.

Der Besucher, der in dieses Gebäude eintritt, kann aufgefordert werden, die Name der besuchten Person sowie seine Identifikationsdaten wie seine Vorname und Nachname anzugeben.

Im Fall eines Geschäftstermins kann auch verlangt werden den Dienstausweis vorzuweisen, dessen Nummer inklusive der Name der Gesellschaft aufgenommen werden können. Im Fall eines Treffens, das nicht mit der Arbeit zusammenhängt, kann vor allem Vorweisung des Personenausweis oder des Reisedokuments verlangt werden. Sein Nummer und Art des Dokuments können auch registriert werden.

Falls andere Personendaten von den Besuchern verlangt würden, würde es um die Verletzung des Gesetzes über den Schutz von personenbezogenen Angaben handeln. Auch die Ausfertigung von Kopien der persönlichen Dokumente aller Arten und anderer Dokumente im Besitz von Personen und deren Lagerung sind gesetzwidrig.