Kindergruppe - ab 1. September ist ein anderer Typ von Pflegedienst für Vorschulkinder möglich

08.04.2014

Am 26. März 2014 verlief in der Abgeordnetenkammer der Tschechischen Republik das erste Lesen des Regierungsgesetzvorschlages über Pflegedienstleistungen für das Kind in der Kindergruppe und für die Änderung der zusammenhängenden Gesetze, Abgeordnettendruck Nr. 82/0 (nachfolgend nur „Gesetz über Kindergruppe“). Der Gesetzvorschlag stellt die Antwort auf die immer häufigeren Ansprüche der Eltern zur Qualitätserhöhung und Zugänglichkeit der Vorschulpflege.

Das Gesetz über die Kindergruppe leitet einen neuen Typ des im Babysiting und in der Vorschulkinderpflege ruhenden Dienstes ein. Das Ziel des Gesetzes ist Behalten des Kontaktes zwischen Eltern und ihrer Arbeit in der Zeit der Pflege für ihr Kind und Rückkehr in die Arbeit, Erhöhung der Lokal- und Preiszugänglichkeit der Vorschulkinderpflege und Bedingungsetzung für die Ausübung von dem Dienstleister.

Der Gesetzvorschlag ermöglicht den Eltern die Kinder ab erstem Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht in die Kindergruppen einstellen. Nachfolgend erweitert das Gesetz den Kreis der Dienstleiter dieser Leitung und das um den Arbeitsgeber. Die Arbeitsgeber, die für ihre Arbeitnehmer diese Leistung zu gewähren beschließen, werden die Kosten für die Gewährung steuerlich anerkennen lassen können.

Kommt es zur Gesetzbewilligung über die Kindergruppe laut dem zeitlichen Plan, tritt es am 01.September 2014 in Kraft.