Infos

Austausch von Aufzügen im Haus mit Eigentumswohnungen

17.10.2017

Das Oberste Gericht hat in seiner Entscheidung vom 27.06.2017, Az. 26 Cdo 2657/2016, die Frage behandelt, ob der Austausch von Aufzügen im Haus mit Eigentumswohnungen eine insofern wichtige Angelegenheit darstellt, dass sie gemäß § 1209 Abs. 1 BGB gerichtlicher Überprüfung unterliegt.

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Fiktion des zeitlich unbefristeten Arbeitsverhältnisses

10.10.2017

Das Arbeitsgesetzbuch im § 39 Absatz 5 feststellt, dass falls der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer ein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis im Widerspruch zu den Absätzen 2 bis 4 vereinbart und der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber vor Ablauf der vereinbarten Zeit schriftlich mitgeteilt hat, dass er darauf besteht, dass ihn der Arbeitgeber weiterhin beschäftigt, gilt, dass es sich um ein zeitlich unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt. Den Antrag auf Feststellung, ob die in den Absätzen 2 bis 4 angegebenen Bedingungen erfüllt wurden, können der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bei Gericht spätestens innerhalb von 2 Monaten ab dem Tag vorbringen, an dem das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der vereinbarten Zeit enden sollte.

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Änderung der Höhe des Minimallohnes

03.10.2017

Am 01.01.2018 tritt die Novelle der Anordnung der Regierung Nr. 567/2006 Slg., aufgrund deren es zur Änderung der Höhe des Minimallohnes kommt, in Kraft. Der Minimallohn wird vom bisherigen CZK 11.000 zum CZK 12.200 pro Monat erhöht. Die Grundhöhe des Stundenminimallohnes für die pro Stunde bewerteten Arbeitnehmer, deren festgelegte wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden beträgt, ist neulich CZK 73,20 anstatt CZK 66,00 pro Stunde. Im Fall der Arbeitnehmer, bei deren die Länge der festgelegten Wochenarbeitszeit 37,5 Stunden wöchentlich beträgt, wird der Stundenminimallohn CZK 78,10 betragen.

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Novelle der Prozessvorschriften

26.09.2017

Ab dem 30. September 2017 tritt eine Novelle der Zivilprozessordnung, des Gesetzes über die besonderen Gerichtsverfahren sowie des Gesetzes über Gerichtsgebühren in Kraft. Die Novelle führt etliche Änderungen ein, ihr Sinn und Zweck ist dann vor allem dem Obersten Gericht in seiner Revisionsagenda zu entlasten.

Die Novelle ändert z.B. die Zulässigkeit der Revision, Bedingungen für die Entrichtung der Gerichtsgebühren, die Regeln für die Prozesskostenhilfe (in Bezug auf Gerichtsgebühren), die Höhe der Gebüh

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Widersprüchliche Beschreibung einer Wohnung im Grundbuch und im Bauerlaubnis

19.09.2017

Die sog. Einheiten, d.h. Wohnungen, Ateliers und weitere Räume in Häusern, die als eigenständige Gegenstände vom Eigentumsrecht auftreten können, werden ins Grundbuch auf Grundlage der sog. Eigentümererklärung eingetragen. Diese Erklärung verfasst der Eigentümer des Hauses selbst und sie wird nicht durchs Bauamt kontrolliert. Deswegen kann ein Widerspruch zwischen der Erklärung und dem Bauerlaubnis entstehen.

Das Oberste Gericht hat vor kurzem die Frage behandelt, ob es möglich ist, das Eigentumsrecht an e

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Verfassungsgericht zur Nichtigkeit der Verträge

15.08.2017

in der vorigen Info unserer Kanzlei präsentierten wir ein Urteil des Obersten Gerichts, in dem das Gericht seine Meinung durchgesetzt hat, dass die Verträge von den tschechischen Gerichten allzu oft für nichtig erklärt werden. Das Gericht hat ermahnt, dass die Nichtigkeit keine Regel, sondern eine Ausnahme sein soll.

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Schenkung zwischen Miteigentümern

25.07.2017

Das Oberste Gericht hat am 24. Mai 2017 das Urteil AZ. 30 Cdo 5799/2016 erlassen, in dem interessante Feststellungen bzgl. des Miteigentumsrechts an Immobilien enthalten sind.

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Änderungen im Bereich der berufsärztlichen Dienste

11.07.2017

In der Gesetzessammlung wurde die Novelle des Gesetzes Nr. 373/2011 Slg., über die spezifischen medizinischen Dienstleistungen publiziert. Die Novelle bringt umfangreiche Änderungen im Bereich der ärztlichen Gutachten, der Ausübung der berufsärztlichen Dienste und der Beurteilung der Berufskrankheiten, unter anderem handelt es sich um folgende Änderungen:

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Neue Evidenz der Ersatzleistung

04.07.2017

Am 23.06.2017 hat der Präsident der Republik die Novelle des Gesetzes Nr. 435/2004 Slg., über die Beschäftigung, unterschrieben. Die Novelle bringt Änderungen in den Bereich der Erfüllung des Pflichtanteils der Beschäftigung der Personen mit Gesundheitsbehinderung.

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MITTEILUNG

01.07.2017

Sehr geehrte Geschäftspartner,

Wir erlauben uns, Ihnen mitzuteilen, dass unsere Kollegin Pavla Cibulková mit Wirkung zum 1.7.2017 unsere Kanzlei verlässt. Wir bedanken uns bei ihr für die erfolgreiche Zusammenarbeit und wir wünschen ihr viel Erfolg in ihrem persönlichen sowie beruflichen Leben.

Alle von Kollegin Cibulková betreuten Angelegenheiten werden von Michal Sobota, Partner, übernommen, an den Sie sich jederzeit wenden können. Unten sind seine Kontaktangaben. 

Andrea Krásná

krasna@baroch-sobota.c

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