Infos

Bevorstehende Änderungen im Entschuldungsinstitut gemäß der geplanten Novelle zur Insolvenzordnung

10.09.2013

Das Abgeordnetenhaus genehmigte im August 2013 die Novelle zur Insolvenzordnung, die unter anderem die Art der Entschuldung ändert. Nach der geltenden Rechtsregelung, darf nur eine natürliche Person, die nicht Unternehmer ist, einen Antrag auf Entschuldung stellen.

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Bestellung der Grunddienstbarkeit entsprechenden Rechts zur Last des Grundstücks im Miteigentum der Einheiteneigentümer ohne Belastung der Einheiten selbst

28.08.2013

Das Gesetz über dem Besitz der Wohnungen bildet enge Verbindung zwischen dem Besitz der Einheit, dem Mitbesitz der gemeinsamen Bauteile, in dessen Bau sich die Einheit befindet, und des Grundstückes, an dem das Bau platziert ist (falls der Eigentümer des Baus auch das Grundstück besitzt). Bei der Eintragung der Grunddienstbarkeit der Nutzung des Grundstückes kommt es in der Praxis öfters vor, dass die Grundbuchämter die Eintragung der Grunddienstbarkeit zur Last des Grundstückes gleichzeitig mit der Beschränkung des Eigentumsrechts zur Einheit bedingen.

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Schuldlohn/Gechuldeter Lohn und Besteuerung der Verzugszinsen

21.08.2013

Kommt es zur  Verzögerung bei der Lohnauszahlung, hat der Arbeitnehmer den Anspruch auf die Verzugszinsen. Wie der Oberste Gericht der Tschechischen Republik angeführt hat (Entscheidung 20 Cdo 2006/2011, vom 24.04.2013),  stellen diese Verzugszinsen zusätzliches Einkommen, das der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Ausübung der abhängigen Beschäftigung bekommt, vor.

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Das tschechische Verfassungsgericht hob die Extragesundheitspflege auf Krankenhäuser dürfen sie nicht mehr leisten

13.08.2013

Am 2.7.2013 entschied das Verfassungsgericht, dass die Trennung der Standardgesundheitspflege und der Extragesundheitspflege aufgehoben wird, und zwar am Tage der Veröffentlichung der Erkenntnisse des Verfassungsgerichts in der Gesetzsammlung, also am 5.8.2013. Ab diesem Tag endet die sog.

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Genaue Beschreibung des Grundes der Schuld als des gesetzlichen Bestandteils der Schuldenanerkennung in den bürgerrechtlichen Beziehungen

06.08.2013

Das Institut der Schuldanerkennung ist für die bürgerrechtlichen Beziehungen als das einseitige Rechtsgeschäft in der Bestimmung von § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Falls jemand schriftlich anerkennt, dass er seine Schuld, was die Höhe und den Grund betrifft, bezahlt, wird es angenommen, dass die Schuld in dem Moment der Unterschrift existierte.

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Genaue Beschreibung des Grundes der Schuld als des gesetzlichen Bestandteils der Schuldenanerkennung in den bürgerrechtlichen Beziehungen

06.08.2013

Das Institut der Schuldanerkennung ist für die bürgerrechtlichen Beziehungen als das einseitige Rechtsgeschäft in der Bestimmung von § 558 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Falls jemand schriftlich anerkennt, dass er seine Schuld, was die Höhe und den Grund betrifft, bezahlt, wird es angenommen, dass die Schuld in dem Moment der Unterschrift existierte.

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Änderung der Höhe des Minimallohnes

31.07.2013

Seit 01.08.2013 tritt die Novelle der Anordnung der Regierung Nr. 567/2006 Slg. (Novelle Nr. 210/2013 Slg.), aufgrund deren es zur Änderung der Höhe des Minimallohnes kommt, in Kraft. Der Minimallohn wird vom bisherigen CZK 8.000 zum CZK 8.500 pro Monat erhöht.

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Änderung der Höhe des Minimallohnes

31.07.2013

Seit 01.08.2013 tritt die Novelle der Anordnung der Regierung Nr. 567/2006 Slg. (Novelle Nr. 210/2013 Slg.), aufgrund deren es zur Änderung der Höhe des Minimallohnes kommt, in Kraft. Der Minimallohn wird vom bisherigen CZK 8.000 zum CZK 8.500 pro Monat erhöht.

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Fehlerhafte Angaben über den Kunkurs des Schuldners im Insolvenzregister vs. Anmeldung der Forderung

23.07.2013

Fehler bei der Erhebung der Informationen im Insolvenzregister sind immer ein aktuelles Thema. Es passiert häufig, dass der Gläubiger infolge der unrichtig angezeigten Informationen über den Konkurs des Schuldners seine Forderung in der von der Gerichtentscheidung über den Konkurs festgesetzten Frist nicht anmeldet. Gemäß dem Insolvenzgesetz werden Anmeldungen, die später abgegeben werden, vom Insolvenzgericht nicht mehr angenommen. Wie ist es in dem Falle, wenn der Gläubiger seine Forderung auf Grund der Fehler bei der Erhebung des Schuldners im Insolvenzregister später anmeldet.

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Die Änderung der Höhe der Verzugszinsen und Einleitung der Mindestkosten verbunden mit der Geltendmachung der Forderung

16.07.2013

Am 01.07.2013 hat die Novelle der Anordnung der Regierung Nr. 142/1994 Slg., (Novelle Nr. 179/2013 Slg.), die die Höhe der Verzugszinsen und der Verzugsgebühr laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch feststellt und die Mindestkosten verbunden mit der Geltendmachung der Forderung einführt (Novelle Nr. 180/2013), in Kraft getreten. Laut der Novelle gilt, dass die Höhe der Verzugszinsen entspricht jährlich der Höhe des durch der Tschechischen Nationalbank angegebenen Reportsatzes für den letzten Tag des Kalenderhalbjahres vorkommt, das dem Kalenderhalbjahr, in dem es zum Verzug kam, , erhöht um acht Prozentpunkte, im Vergleich zu den bisherigen sieben Prozentpunkten.

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