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Neulich entscheiden jederzeit die Streiten betreffend die Handelssachen unabhängig auf der Höhe der Geldleistung in der ersten Stufe die Amtsgerichte

14.01.2014

Gemäß der Novelle Nr. 293/2013 Slg. kommt es mit der Wirkung ab 01.01.2014 außer anderem zur Änderung der sachlichen Zuständigkeit bei den Streiten betreffend die Handelssachen, in denen der geltendgemachte Anspruch auf die Geldleistung den Betrag in Höhe von 100.000,- CZK übersteigt. Diese Streite wurden bis 31.12.2013 in der ersten Stufe bei dem Kreisgericht gelöst.

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Die Steuer auf dem Erwerb der unbeweglichen Sachen

07.01.2014

Durch die Gesetzesmaßnahme des Senats Nr. 340/2013 Slg., über die Steuer auf dem Erwerb der unbeweglichen Sachen (weiter nur „Gesetzesmaßnahme“), wurde mit Wirksamkeit zum 1. Januar 2014 das Gesetz Nr. 357/1992 Slg., über die Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer und Grunderwerbsteuer, in der Fassung späterer Vorschriften (weiter nur „Gesetz Nr. 357/1992 Slg.“) aufgehoben. Die Grunderwerbsteuer wird durch die Steuer auf Erwerb der unbeweglichen Sachen ersetzt, und zwar in dem Fall, wenn es zur Änderung des Eigentumsrecht an der unbeweglichen Sache nach dem Inkrafttreten der Gesetzesmaßnahme, d.h. ab 1. Januar 2014, kam.

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Das Oberste Verwaltungsgericht hat die Meinung geäußert, dass der Staat den Sonnenkraftanlagenbetreiber den Solarabzug erlassen sollte, falls er für sie ruinierende Wirkungen hat

31.12.2013

Der erweiterte Senat des Obersten Verwaltungsgerichts hat in seinem Beschluss vom 17.12.2012, Akt.-Z. 1 Afs 76/2013 zum Schluss gekommen, dass der einzige Mittel, wodurch der Drosselungseffekt zu lösen ist, ist bei der geltenden Rechtsregelung das Institut der Steuererlassung. Dem erweiterten Senat des Obersten Verwaltungsgerichts hat die Sache der erste Senat des Obersten Verwaltungsgerichts zu entschieden vorgelegt.

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Arbeitsreisen des Ausländers, der in der Tschechischen Republik arbeitet

23.12.2013

Das Obersten Verwaltungsgericht hat sich geäußert zur Frage der Entsendung des Arbeitnehmers – des Ausländers außerhalb der EU, mit der gültigen Arbeitsgenehmigung, auf die Arbeitsreisen und zum Zwang für diese Reise eine Genehmigung zu beschaffen (Entscheidung 1 As 67/2013 vom 22.8.2013).

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Lohnfortzahlung für Krankheit seit Januar 2014

17.12.2013

Seit 1.1.2014 wird der Arbeitgeber dem Arbeitsnehmer, dem eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurde (oder für den Quarantäne angeordnet wurde), neulich die Lohnfortzahlung nur für 14 statt der bisherigen 21 Kalendertage der Dauer dieser Arbeitsunfähigkeit bezahlen. Schon seit dem 15. Tag der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit wird der Arbeitnehmer berechtigt für das Krankgeld von Bezirkssozialversicherungsverwaltung.

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Kostenlose juristische Beratung PRO BONO Dienstleistungen

11.12.2013

Wir möchten Sie darüber informieren, dass schon in der Reihenfolge die dritte kostenlose juristische Beratung im Salesianer-Zentrum in Pilsen im Rahmen der PRO BONO Dienstleistungen am 6. Dezember 2013 stattfand.

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Neue Pflicht der Handelsgesellschaften, die Informationen im Internet zu veröffentlichen

03.12.2013

Gesetz Nr. 90/2012, über Handelskorporationen (nachfolgend nur „GHK“), das am 01.01.2014 in Kraft tritt, setzt neulich Anforderungen an  Gesellschaften im Bereich der Pflichtveröffentlichung von Informationen im Internet fest. Diese Pflicht betrifft die Aktiengesellschaften, aber auch Gesellschaften mit der beschränkten Haftung, falls sie Webseiten errichtet haben.

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Wirksamkeit des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches

26.11.2013

Das neue Bürgerliche Gesetzbuch (Gesetz Nr. 89/2012 Slg.) tritt in Kraft am 1.1.2014. Die Öffentlichkeit und auch die Fachleute legen sehr oft die Anforderung an einen Aufschub der Wirksamkeit dieser Vorschrift vor.

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Verfallverpfändung im Licht des Neuen Bürgerlichen Gesetzbuch

19.11.2013

In der gegenwärtigen Rechtsregelung ist die Verfallverpfändung gemäß der jetzigen Bestimmung § 169 Buchs. e) des Gesetzes Nr. 40/1964 Slg., Bürgerliche Gesetzbuch (nachfolgend nur „BG“) verboten. Gleichzeitig ist gemäß der Bestimmung § 169 Buchst. c) BG ist es verboten sich aus der Verpfändung anders zu befriedigen, als im Gesetz bestimmt ist. Die Entscheidungen des Obersten Gericht wurden bisher zur Verfallverpfändung restriktiv.

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Lohnabzüge nach der Rekodifikation

12.11.2013

Das neue Bürgerliche Gesetzbuch bringt die Änderungen im Bereich der Vereinbarungen über Lohnabzüge. Die Lohnabzüge können nur in der Höhe, die nicht die Hälfte des Lohns, des Lohnersatzes oder der Belohnung aus dem Vertrag über die Ausübung der abhängigen Tätigkeit übergreifen, vorgenommen werden.

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