Infos

Anpassung der Satzung der Eigentümergemeinschaft

04.10.2016

Es gibt keine Zweifel, dass die Eigentümergemeinschaft verpflichtet ist, innerhalb von drei Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens des Bürgerlichen Gesetzbuches, ihre Satzung an die Regelung dieses Gesetzes anzupassen. Bis jetzt gab es aber verschiedene Meinungen, was die Form der Anpassung angeht, d.i. ob die Form der notariellen Urkunde erforderlich ist.

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"Nemo plus iuris" durchbrochen

27.09.2016

Das Oberste Gericht hat vorhin eine Entscheidung erlassen, in der es eine Wende in seiner Rechtsprechung besiegelt hat (Az. 30 Cdo 2659/2016). Es werde das für legitim halten, das Eigentum an einer Immobilie auch vom im Grundbuch eingetragenen Subjekt zu erwerben, das jedoch über kein Eigentumsrecht tatsächlich verfügt (Betrug usw.). Die Hauptvoraussetzung dafür sei der gute Glauben des Erwerbers.

Es ist zu betonen, dass das Gericht solche Regel zulässt, auch wenn sie in den Rechtsvorschriften nicht verank

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Neue Regelung der Verbraucherkredite

20.09.2016

In der Gesetzessammlung wurde das Gesetz Nr. 257/2016 Slg., über den Verbraucherkredit, publiziert, das den 01.12.2016 in Kraft treten wird und das das Gesetz Nr. 145/2010 Slg., über den Verbraucherkredit und die Änderungen einiger Gesetze ersetzen wird.

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Elektronische Umsatzevidenz

13.09.2016

Im April wurde ein ganz neues Gesetz Nr. 112/2016 Slg., über die Umsatzevidenz, erlassen. Dieses Gesetz führt eine neue Pflicht für diejenigen Unternehmer ein, die Zahlungen in Bar annehmen. Sie sollen nämlich diese Zahlungen künftig an das Finanzministerium elektronisch melden.

Diese Pflicht tritt erst ab dem 1. Dezember 2016 und nur für die Hotels und Gaststätten in Kraft. Erst ab dem 1. März 2017 betrifft sie auch alle Warengeschäfte (Groß - sowie Kleinhandel) und ab dem 1.3.2018 wird sie im Grunde geno

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Die Bewertung der Angemessenheit der Vertragsstrafe

06.09.2016

Das Oberste Gericht der Tschechischen Republik hat sich vor kurzem im Zusammenhang mit dem Recht des Gerichts die unangemessen hohe Vertragsstrafe zu mindern, mit der Frage der Bewertung der Angemessenheit der Vertragsstrafe für den Verzug mit der Fertigung des Werkes (das Urteil vom 01.06.2016, Aktenzeichen 23 Cdo 4620/2015) beschäftigt.

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Die Novelle verkündet

30.08.2016

Die Novelle der Vorschrift Nr. 340/2013 Slg., über die Immobilienübertragungssteuer wurde am 5. August in der Gesetzsammlung verkündet. Sie tritt also ab dem 1. November 2016 in Kraft. Die neue Regelung ist für diejenigen Übertragungen maßgeblich, bei den der Antrag zur Einverleibung des Rechts ins Kataster ab dem 1. November eingereicht wird.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Zur Steuerentrichtung wird der Erwerber (Käufer) ausschließlich verpflichtet.
  • Es wird keine gesetzliche Bürgschaft mehr geben.
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Neue Rechtsregelung der Ordnungswidrigkeiten

23.08.2016

In der Gesetzessammlung wurden zwei neue Gesetze, die die Ordnungswidrigkeiten regeln, publiziert, und zwar das Gesetz Nr. 250/2016 Slg., über die Verantwortlichkeit für die Ordnungswidrigkeiten und das Verfahren über sie und das Gesetz Nr. 251/2016 Slg., über einige Ordnungswidrigkeiten. Die Gesetze treten in Kraft den 01.07.2017 und sie werden das Gesetz Nr. 200/1990 Slg., über Ordnungswidrigkeiten ersetzen.

Zu der grundlegenden Neuigkeit gehört die Tatsache, dass die Gesetze nicht nur im Fall der natürl

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Immobilienübertragungssteuer

02.08.2016

Die Novelle der Vorschrift Nr. 340/2013 Slg., über die Immobilienübertragungssteuer, über derer Vorbereitung wir bereits berichtet haben (http://www.baroch-sobota.cz/de/immobilienubertragungssteuer-1), wurde nun durch eine Unterschrift des Präsidenten endgültig verabschiedet.

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MITTEILUNG

01.08.2016

                                         

Sehr geehrte Geschäftspartner,

Wir erlauben uns, Ihnen mitzuteilen, dass unsere Kollegin Anna Bernardinová mit Wirkung zum 1.8.2016 unsere Kanzlei verlässt. Wir bedanken uns bei ihr für die erfolgreiche Zusammenarbeit und wir wünschen ihr viel Erfolg in ihrem persönlichen sowie beruflichen Leben.

Alle von Kollegin Bernardinová betreuten Angelegenheiten werden von Michal Sobota, Partner, übernommen, an den Sie sich jederzeit wenden können. Unten sind seine Kontakt

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Kontrolle und Registrierung der Besucher vor Betreten des Werksgeländes

26.07.2016

Das Amt für den Schutz von persönlichen Daten (der Tschechischen Republik) hat eine neue Stellungnahme angenommen, in der sich mit der Frage der Kontrolle und Registrierung der Besucher, die in das Gebäude beitreten, das nicht zu den üblichen Besuchen der Öffentlichkeit bestimmt ist (z.B. Bürogebäude, Produktionsanlage), beschäftigt.

Der Besucher, der in dieses Gebäude eintritt, kann aufgefordert werden, die Name der besuchten Person sowie seine Identifikationsdaten wie seine Vorname und Nachname anzugeben

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