Immobilienübertragungssteuer

02.08.2016

Die Novelle der Vorschrift Nr. 340/2013 Slg., über die Immobilienübertragungssteuer, über derer Vorbereitung wir bereits berichtet haben (http://www.baroch-sobota.cz/de/immobilienubertragungssteuer-1), wurde nun durch eine Unterschrift des Präsidenten endgültig verabschiedet.

 Die wichtigsten verabschiedeten Änderungen sind:

  • Zur Steuerentrichtung wird der Erwerber (Käufer) ausschließlich verpflichtet.
  • Es wird keine gesetzliche Bürgschaft mehr geben.
  • Die erste entgeltliche Übertragung eines Familienhauses oder einer Wohnung wird nur dann von der Steuer befreit, wenn die Immobilie schon fertig oder mindestens benutzt ist (die sich noch im Bau befindenden Immobilien werden nicht befreit).

 Die Novelle tritt wahrscheinlich ab dem 1. November 2016 in Kraft. Bis dahin findet die gegenwärtige Regelung unversehrt in allen Fällen Anwendung.