Immobilienübertragungssteuer

07.06.2016

Am 1. Juni dieses Jahres hat das Abgeordnetenhaus eine Novelle der Vorschrift Nr. 340/2013 Slg., über die Immobilienübertragungssteuer, verabschiedet. Die Novelle beinhaltet mehrere wichtige Änderungen, deren Auswahl weiter unten angeführt ist. Es ist allerdings zu betonen, dass diese Novelle noch nicht endgültig angenommen wurde, denn es müssen noch der Senat und der Präsident über sie entscheiden. Es ist daher vorerst noch nicht klar, wann, ob überhaupt und in welcher Fassung die Novelle tatsächlich verabschiedet wird.

 Die wichtigen durch das Abgeordnetenhaus verabschiedeten Änderungen sind:

  • Zur Steuerentrichtung wird der Erwerber (Käufer) ausschließlich verpflichtet.
  • Es wird keine gesetzliche Bürgschaft mehr geben.
  • Die erste entgeltliche Übertragung eines Familienhauses oder einer Wohnung wird nur dann von der Steuer befreit, wenn die Immobilie schon fertig oder mindestens benutzt ist (die sich noch im Bau befindenden Immobilien werden nicht befreit).

 Die Novelle tritt wahrscheinlich ab Herbst in Kraft. Bis dahin findet die gegenwärtige Regelung unversehrt in allen Fällen Anwendung.

 Über die weitere Entwicklung des Verabschiedungsprozesses werden wir berichten.