Immobilienübertragungssteuer

20.10.2015

Die Regierung der Tschechischen Republik hat am 05. Oktober entschieden, dass die gesetzliche Maßnahme des Senats Nr. 340/2013 Slg., über Immobilienübertragungssteuer, novelliert werden sollte.

Die Regierung schlägt vor, dass der Käufer neu der Steuerträger der Immobilienübertragungssteuer sein werden sollte. Gegenwärtig ist der Verkäufer der Steuerträger, jedoch der Verkäufer und Käufer sich vereinbaren können, dass der Käufer der Steuerträger ist. Solche Vereinbarung über die Person des Steuerträgers würde nie mehr gemäß der Novelle der gesetzlichen Maßnahme möglich sein.