Grundstücksteilung

16.01.2018

Ab 1. Januar 2018 gibt es eine wichtige neue Möglichkeit für die Teilung der Grundstücke. Im Unterschied zur vorherigen Regelung kann nun ein Grundstück auch nur auf Grundlage der einfachen Mitteilung des Bauamtes über Zustimmung zur Grundstücksteilung geteilt werden. Bisher konnte dies nur bei Änderung der Rechtsverhältnisse zum Grundstück geschehen (etwa bei Übertragung des Eigentumsrechts zum abgetrennten Teil). Ab jetzt wird es also möglich, ein Grundstück im Voraus zu teilen und erst danach über neue eigenständige Parzellen zu verfügen.