Gesetz über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen

31.05.2016

In der Gesetzessammlung wurde das Gesetz Nr. 134/2016 Slg., über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, publiziert. In der Vergangenheit haben wir schon über seinen Vorschlag informiert – siehe http://www.baroch-sobota.cz/de/neues-gesetz-uber-die-offentlichen-auftrage.

 Außer der Änderungen, die schon in dem oben genannten Artikel erwähnt wurden, ist der Auftraggeber neu berechtigt zu verlangen, damit auch die Sublieferanten ihre Qualifikationsvoraussetzung erweisen. Die Auftraggeber können auch direkt den Sublieferanten für die Erfüllung des öffentlichen Auftrags bezahlen. Den Auftraggebern wurden auch mehr Kriterien für die Bewertung von der Qualität der Angebote gegeben, d.i. sie werden nicht mehr verpflichtet nur laut dem niedrigsten Preis zu wählen.

 Das Gesetz über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen tritt in Kraft den 1.Oktober 2016 und wird das Gesetz Nr. 137/2006 Slg., über die öffentlichen Aufträge ersetzen.