Gerichtliche Überprüfung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung

20.06.2017

Das Oberste Gericht hat sich in seiner Entscheidung vom 15.03.2017, AZ.  26 Cdo 4567/2016, mit der Frage der Überprüfung von Beschlüssen der Eigentümerversammlungen (Wohnungsmiteigentum) gemäß § 1209 BGB befasst.

Gemäß dem Gesetz darf eine Entscheidung der Eigentümerversammlung durch das Gericht überprüft gelassen werden, wenn es „dafür einen wichtigen Grund gibt“. Das Oberste Gericht hat ausgelegt, dass es um eine Situation gehen muss, in der die Rechtsstellung der Miteigentümer an sich oder das Wesen des Gegenstandes ihres Eigentumsrechts berührt werden.

Bemerkenswert ist auch, dass das Gericht in der erwähnten Entscheidung ausgesprochen festgestellt hat, dass die Frage der Erhöhung der Beiträge für Instandhaltung und Reparaturen des Hauses nicht genug wichtig ist, um sie durchs Gericht überprüfen zu lassen, es sei denn die Erhöhung wäre extrem.