Evidenz der wirtschaftlichen Eigentümer von juristischen Personen

27.12.2017

Ab dem 1. Januar 2018 haben die juristischen Personen eine neue Pflicht, die Daten von ihren wirtschaftlichen Eigentümern in eine für diese Zwecke neu eingeführte Evidenz einzutragen. Diese Evidenz wird nicht öffentlich zugänglich.

Die im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen müssen diese Pflicht spätestens bis 1. Januar 2019 erfüllen, alle anderen dann spätestens bis 1. Januar 2021. Zur Antragstellung dient ein spezielles Formular, das ab 1. Januar 2018 auf der Webseite des Justizministeriums abrufbar sein soll. Bis 1. 1. 2019 gibt es diesbezüglich vorübergehend keine Gebührenpflicht