Erweiterung des Wirkungsbereichs des Finanzentscheiders

24.09.2013

Der Finanzentscheider ist eine außergerichtliche Institution, die die Streitigkeiten zwischen Bankkunden und Finanzunternehmen kostenlos  entscheidet. Im Rahmen einer Novelle des Gesetzes Nr. 292/2002 Slg., über den Finanzentscheider, die am 1. November 2013 in Kraft tritt, wird der Wirkungsbereich des  Finanzentscheiders erweitert werden. 

Es ist nun möglich, sich auch für Lösungen von Streitigkeiten in Bezug auf Wechselhandel oder Lebensversicherung, d.h. Streitigkeiten, die aus deren Angeboten, Gewährleistungen oder Vermittlungen entstanden sind, an den Finanzentscheider anstelle eines Gerichts zu wenden.