Erweiterung des Wirkungsbereichs des Finanzentscheiders
24.09.2013
Der Finanzentscheider ist eine außergerichtliche Institution, die die Streitigkeiten zwischen Bankkunden und Finanzunternehmen kostenlos entscheidet. Im Rahmen einer Novelle des Gesetzes Nr. 292/2002 Slg., über den Finanzentscheider, die am 1. November 2013 in Kraft tritt, wird der Wirkungsbereich des Finanzentscheiders erweitert werden.
Es ist nun möglich, sich auch für Lösungen von Streitigkeiten in Bezug auf Wechselhandel oder Lebensversicherung, d.h. Streitigkeiten, die aus deren Angeboten, Gewährleistungen oder Vermittlungen entstanden sind, an den Finanzentscheider anstelle eines Gerichts zu wenden.