Erlöschung des Gesetzes über Unfallversicherung der Arbeitnehmer

08.09.2015

Das Parlament der Tschechischen Republik hat das Gesetz Nr. 266/2006 Slg., über Unfallversicherung der Arbeitnehmer, aufgehoben. Dieses Gesetz wurde schon in 2006 genehmigt, aber nie in Kraft getreten ist. Gemäß diesem Gesetz wurde es beabsichtigt, dass die Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten mittels der Unfallsicherung statt des Arbeitgebers entschädigt werden.

Das Gesetz über Unfallversicherung der Arbeitnehmer wird zum 1.10.2015 aufgehoben werden. Die Entschädigung der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten wird weiter nach dem Gesetz Nr. 262/2006 Slg., Arbeitsgesetzbuch, geregelt werden.