Erbrechtsverordnung

06.01.2015

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben am 04.07.2012 die Verordnung Nr. 650/2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses erlassen. Die Verordnung wird für die Erbschaft der Personen, die später als am 17.08.2015 sterben, benutzt.

Die Erbrechtsverordnung bezieht sich auf das Erben des Vermögens von verstorbenen Personen mit internationalem Bezug. Der Zweck der Verordnung ist den Personen zu ermöglichen, ihr Erbe effektiver und schneller zu verwalten.

Dazu sollte auch die Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses helfen.

Die Erbrechtsverordnung gilt nicht für Großbritannien, Irland und Dänemark.