Energieschild - neue Pflicht der Immobilieneigentümer

31.01.2013

Am 01.01.2013 tritt die Novelle des Gesetzes Nr. 406/2000 Slg. über dem Energiewirtschaften, die die Pflicht für einige Immobilieneigentümer den Ausweis des Energieanspruchs der Gebäude (nachfolgend nur Ausweis), s.g. den Energieschild.

Den Ausweis muss bei dem Aufbau der neuen Gebäude oder bei der größeren Änderung der Fertiggebäude zu dem Antrag auf die Erstellung der Baugenehmigung angelegt werden. Der Eigentümer der Gebäude oder die Gemeinschaft der Einheitseigentümer hat die Pflicht den Ausweis bei dem Verkauf der Gebäude, deren Teils oder bei deren Vermieten beschaffen zu lassen. Die Angaben aus dem Ausweis müssen in der den Verkauf oder das Vermieten anbietenden Anzeige angeführt werden. Der Eigentümer ist verpflichtet dem Käufer oder dem Mieter den Ausweis vor der Unterschrift des Kaufs-/Mietsvertrags zu zeigen und bei der Unterschrift des jeweiligen Vertrags überzugeben. In der Zukunft soll sich die Pflicht den Ausweis erstellt zu lassen an alle Eigentümer der Gebäude inklusive der Eigentümer der Wohnungseinheiten und Familienhäuser zu erweitern. Die Strafe für die Nichteinhaltung der oben genannten Pflicht befindet je nach dem Verwaltungsdelikt im Rahmen des Betrags von 100.000,- CZK bis zu 5.000.000,- CZK.