Elektronische Umsatzevidenz

13.09.2016

Im April wurde ein ganz neues Gesetz Nr. 112/2016 Slg., über die Umsatzevidenz, erlassen. Dieses Gesetz führt eine neue Pflicht für diejenigen Unternehmer ein, die Zahlungen in Bar annehmen. Sie sollen nämlich diese Zahlungen künftig an das Finanzministerium elektronisch melden.

Diese Pflicht tritt erst ab dem 1. Dezember 2016 und nur für die Hotels und Gaststätten in Kraft. Erst ab dem 1. März 2017 betrifft sie auch alle Warengeschäfte (Groß - sowie Kleinhandel) und ab dem 1.3.2018 wird sie im Grunde genommen für alle Unternehmensbereiche gültig.