Eine wiederholte Verlegung der verpflichtenden elektronischen Kommunikation mit der Tschechischen Socialversicherungsverwaltung für die Selbständigen (OSVČ)

17.09.2013

Die Tschechische Sozialversicherungsverwaltung (ČSSZ)  verlegte die Pflicht der elektronischen Kommunikation für die Selbständigen, und zwar um ein weiteres Jahr. Die Selbständigen sind weiter berechtigt,  die unten genannten Formulare in der klassischen Papierform im Jahr 2014 zu verrichten.

Es geht um die Jahresausnahme der elektronischen Kommunikation, die sich diese Formulare betrifft: Übersicht über Einkommen und Ausgaben für das Jahr 2013, Anzeige über die Eröffnung der Erwerbstätigkeit oder Anmeldung zur Rentenversicherung und Krankenversicherung. Die ausführlichen Informationen sind auf Seiten www.cssz.cz erreichbar.