Dritte Novelle des Bürgerlichen Gesetzbuches

24.07.2018

Ab dem 1. Juli 2018 kam schon die dritte Novelle des „neuen“ Bürgerlichen Gesetzbuches vom 2012 in Kraft. Die letzte Novelle bedeutet die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie 2015/2302 und ändert weitreichend die §§ 2521 bis 2549 des neuen BGBs, die Reiseleistungen betreffen. Die neue Regelung stellt keine Revolution der bisherigen Regeln dar, sondern eher ihre Modernisierung und Verbesserung ihrer Formulierungen. Der Sinn und Zweck der Regelung ist nach wie vor Schutz der Kunden von Reisebüros.