Die Vertragsstrafe in Reservationsverträge

29.10.2013

Das Oberste Gericht der Tschechischen Republik hat sich wiederholt zur Gültigkeit der Vertragsstrafe im Reservationsvertrag, die oft beim Einkauf der Immobilien vereinbart wird (Entscheidung 33 Cdo 3448/2012, vom 24.07.2013), geäußert.

 Für die Beurteilung der Gültigkeit der Bestimmung über die Vertragsstrafe im Reservationsvertrag ist entscheidend, zwischen welchen Personen der Vertrag abgeschlossen wird und welche Verpflichtung dadurch abgesichert wird. Da der Reservationsvertrag zwischen dem Vermittler (der Realitätenkanzlei) und dem zukünftigen Käufer abgeschlossen wird, verpflichtet der Vertrag nur diese Vertragsparteien. Falls der Vermittler nicht als der Vertreter des zukünftigen Verkäufers handelt, kann die Vertragsstreife nicht im Vertag gültig vereinbart werden, die die Verpflichtung des zukünftigen Verkäufers den Kaufvertrag in der bestimmte Zeit abzuschließen absichert sollte.