Die Rechtsvorschriften werden zum 1. Januar oder zum 1 Juli in Kraft treten

21.04.2020

Am Anfang dieses Jahres ist eine Novelle des Gesetzes Nr. 309/1999 Slg. in Kraft getreten. Um die Übersichtlichkeit der Rechtsordnung zu erhöhen, wurde neu festgelegt, dass die Rechtsvorschriften immer zum 1. Januar oder zum 1. Juli des Kalenderjahres in Kraft treten sollen. Zum einem anderen Tag können nur in Ausnahmefällen in Kraft treten.