Die Novelle des Urhebergesetzes

14.03.2017

Eine Novelle des Urhebergesetzes Nr. 121/2000 Slg. wurde in der vorigen Woche durch den Senat verabschiedet. Es geht vor allem um eine verspätete Umsetzung der EU-Richtlinie Nr. 2014/26/EU. Vor ihrem Inkrafttreten muss sie noch durch den Präsidenten unterschrieben werden.

Die auf der Richtlinie basierende Novelle ändert weitgehend die Rechtsregelung bezüglich der Organisationen für die kollektive Rechtewahrnehmung. Diese wird jetzt strenger. Einen speziellen Aufmerksam hat der tschechische Gesetzgeber den Entgelten dieser Organisationen geschenkt.

Bemerkenswert ist außerdem auch Einführung einer ganz neuen gesetzlichen Lizenz zur Nutzung von Urheberwerken für Karikatur und Parodie.