Die Novelle der Vertretung in den gewählten Organen der juristischen Personen

21.12.2020

Mit Beginn des neuen Jahres kommt eine Novelle des Gesetzes über Handelsunternehmen (90/2012 Slg.).

Diese Novelle enthält viele Änderungen. Eine der wesentlichen Änderungen ist zweifellos die Änderung der Vertretung in den gewählten Organen einer juristischen Person. Die derzeitige gesetzliche Regelung ermöglichte es, die Funktion einer juristischen Person in der Kontrolle oder der gesetzlichen Körperschaft von einer anderen juristischen Person wahrzunehmen. Somit gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wählt die juristische Person eine natürliche Person zur Vertretung oder sie wird von einem Mitglied ihrer gesetzlichen Körperschaft vertreten, die wiederum eine juristische Person sein kann, und somit können wir aufgrund der Nichttransparenz der Struktur der juristischen Person eine endlose Kette bilden.

Die neue Gesetzgebung reagiert auf dieses Problem und erlaubt nur eine Art der Vertretung. Die Novelle hat des Gesetzes über Handelsunternehmen die Verpflichtung einer juristischen Person festgestellt, die die Funktion eines gewählten Organs in einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft wahrnimmt, unverzüglich nach Ernennung einer einzelnen natürlichen Person, die die gesetzlichen Anforderungen und Voraussetzungen für die Wahrnehmung dieser Funktion erfüllt, die Genehmigung zu erteilen. Die juristische Person, die in die Funktion des gewählten Organs der Kapitalgesellschaft berufen wurde, muss die natürliche Person in 3 Monaten bevollmächtigen, oder ihre Funktion geht unter.