Die neuen Grenzen des durch Straftaten verursachten Schadens

26.11.2020

Mit der Novelle des Strafgesetzbuchs wurden vom 1. Oktober 2020 die Grenzen des durch Straftaten verursachten Schadens neu geändert. Somit werden Eigentumsdelikte im Falle eines Schadens von 10.000 CZK und mehr als Straftaten betrachtet anstelle der bestehenden 5.000 CZK. Unterhalb dieser Grenze handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die im Rahmen des Ordnungswidrigkeitsverfahrens beigelegt wird. Andere Beträge wurden ebenfalls verdoppelt, wonach die Schwere der Eigentumsverbrechen bestimmt wird, d. H. einige der Handlungen werden weniger schwerwiegende Verbrechen sein. Diese Änderung ist innerhalb der Grenze von 10.000 CZK am bedeutendsten. Laufende Strafverfahren, die noch nicht abgeschlossen sind und betreffend Straftaten bis zum Betrag von 10.000 CZK durchgeführt werden, müssen eingestellt werden und zum Ordnungswidrigkeitsverfahren übergeben werden. 

die Höhe der Schadensgrenze

bis 30/9/2020

seit 1/10/2020

5 000 CZK

10 000 CZK

25 000 CZK

50 000 CZK

50 000 CZK

100 000 CZK

500 000 CZK

1 000 000 CZK

5 000 000 CZK

10 000 000 CZK