Die gesundheitspflichtige Untersuchung der Fahrer ab 65 Jahren

11.06.2013

Am 1.7.2013 wird die Gesetzesnovelle Nr. 361/2000 Slg. über den Straßenverkehr, die eine Änderung der gesundheitspflichtigen Untersuchung für Nicht-Profifahrer bringt, in der geltenden Fassung wirksam.

Bisher waren die Fahrer verpflichtet, sich der Untersuchung schon mit 60 Jahren zu unterziehen. Neu ist die Erhöhung der Altersgrenze für die erste Untersuchung auf 65 Jahre. Der Führerschein-Besitzer ist verpflichtet, sich der regelmäßigen Gesundheitsuntersuchung frühestens sechs Monaten vor der Erreichung des Alters von 65 und 68 und spätestens am Tag der Erreichung des entsprechenden Altes zu unterziehen, und nach Erreichung des 68. Geburtstages alle zwei Jahre. Die Novelle regelt weiter die Bezahlung der obligatorischen psychologischen Untersuchungen der Profifahrer und das Betreiben der gelegentlichen Personenbeförderung.