DIE FOLGEN DER ÜBERFLÜSSIGEN FORDERUNG DER ZUSTIMMUNG ZUR VERARBEITUNG VON PERSONENDATEN

18.11.2014

Bei der Verarbeitung von Personendaten es ist wichtig zu unterscheiden, ob zu dieser Verarbeitung die Zustimmung der Betroffenen nötig ist. Das Amt für den Schutz von persönlichen Daten (der Tschechischen Republik) hat kürzlich die Stellungnahme zur Situation, wenn der Verwalter die Zustimmung erfordert, obwohl sie nicht verlangen muss, angenommen.

Die Meinung des Amts für den Schutz von persönlichen Daten ist, dass solche Zustimmung nicht nur unnötig, sondern auch verwirrend oder sogar täuschend ist. Der Betroffene konnte denken, dass die Personendaten aufgrund seines Willens verarbeitet werden. Der Verwalter wird aber die Personendaten verarbeiten auch wenn der Betroffene nicht zustimmen wird.

Solches Verhalten des Verwalters findet das Amt gesetzwidrig und dem Verwalter können die Abhilfemaßnahmen zusammen mit der Geldstrafe auferlegt werden.