Die Erhöhung des Mindestlohns ab 01.01.2017

01.11.2016

Das Kabinett der Tschechischen Republik hat eine neue Regierungsverordnung verabschiedet, die die Regierungsverordnung Nr. 567/2006 Slg., über den Mindestlohn, über die niedrigsten Niveau des garantierten Lohns, über die Definition der erschwerten Arbeitsumgebung und über die Höhe des Lohnzuschlags zur Arbeit in der erschwerten Arbeitsumgebung, ändert.

Ab 01.01.2017 wird der Mindestlohn für die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden von CZK 9.900,- pro Monat auf CZK 11.000 pro Monat oder von CZK 58,70 pro Stunde auf CZK 66 pro Stunde erhöht. Im Zusammenhang mit dieser Änderung kommt es auch zur Erhöhung der niedrigsten Niveaus des gesicherten Lohns, aufgrund deren die einzelnen Arbeitsgruppen nach der Schwierigkeit, Verantwortlichkeit und Anstrengung abgestuft und bewertet werden.

Gleichzeitig wird der spezielle Mindestlohn für die Arbeitnehmer, den die Invalidenrente zuerkannt wurde, aufheben. Ab 01.01.2017 wird nur ein Mindestlohn / die niedrigsten Niveau des garantierten Lohns für alle Arbeitnehmer.