Die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der EU

21.03.2017

Am 19.03.2017 verabschiedete der Senat die Novelle des Beschäftigungsgesetzes, des Arbeitsgesetzbuchs und des Gesetzes über die Arbeitsinspektion. Zum Inkrafttreten der Novelle ist schon nur Präsidentenunterschrift erforderlich.  

Der Grund für die oben genannte Novelle ist die Implementierung der Richtlinie 2014/67/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014, die für den Zweck des Kampfes gegen den Missbrauch der Bestimmungen über die Entsendung von Arbeitnehmern angenommen wurde.

Was das Beschäftigungsgesetz betrifft, wird die neue Pflicht des entsendenden Arbeitgebers von der EU eingeführt am Arbeitsplatz Kopien von Dokumenten, die die Existenz des Arbeitsverhältnisses beweisen, zu haben, und zwar in Tschechisch übersetzt.

Das Beschäftigungsgesetz gleichzeitig schränkt die Evidenzpflicht von Daten der entsendeten Arbeitnehmer von den Staaten der EU ein. Es wird nicht mehr notwendig z. B. die Informationen über die Ausbildung oder über die Beschäftigungserlaubnis in Evidenz zu halten.