Das neue Gesetz über die öffentlichen Register juristischer und natürlicher Personen

11.10.2013

Im Zusammenhang mit der Annahme des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches und die Auflösung des  Handelsgesetzbuchs wurde am 30.09.2013 in der Sammlung der Gesetze der Tschechischen Republik das Gesetz Nr. 304/2013 Slg., über die öffentlichen Register juristischer und natürlicher Personen, verkündet. Das Gesetz beinhaltet die Regelung des Vereinsregisters, Handelsregisters, Stiftungsregisters, Register der Anstalten, Register von Gemeinschaften der Einheiteneigentümer und Register von gemeinnützigen Gesellschaften.

 Die größte Neuheit ist die Befugnis von Notaren, die Eintragung ins öffentliche Register durchzuführen, weiterhin die Möglichkeit die Handelsfirma der Handelskorporation zu vor-registrieren, oder die Änderung der Aufzählung von Angaben, die ins öffentliche Register obligatorisch, bzw. freiwillig einzutragen sind. Alle Register werden von den Kreisgerichten geführt, in dessen Bereich das Subjekt den allgemeinen Gerichtsstand hat.