Das Immobilienvermittlungsgesetz ist in Kraft getreten

09.03.2020

Am 17.02.2020 wurde in der Gesetzessammlung das Gesetz Nr. 39/2020 GBl. vom 19. Dezember 2019 über die Immobilienvermittlung sowie über die Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze (Immobilienvermittlungsgesetz) veröffentlicht.

Es handelt sich um eine komplett neue Rechtsvorschrift, durch welche die Bedingungen für Immobilienvermittlungsunternehmen geregelt werden. Aufgrund des Fehlens der Anforderungen an die fachliche Qualifikation von Immobilienvermittlern, des Fehlens einer Haftpflichtversicherung für Immobilienvermittler sowie aufgrund der fehlenden spezifischen Regelung hinsichtlich des Vermittlungsvertrags direkt zu Immobilienvermittlungszwecken war durch die bisherige rechtliche Regelung kein ausreichender Kundenschutz garantiert. Gegenstand der Regelung sind nunmehr unter anderem auch die Bedingungen zur Verwahrung von finanziellen Mitteln, um die Erfüllung aus dem Immobilienvertrag zu gewährleisten.