Das Gesetz über Nachweisendes Ursprungs des Einkommens

11.10.2016

In der Gesetzsammlung wurde ein neues Gesetzt Nr. 321/2016 verkündet, das am 01.12.2016 in Kraft tritt.

Durch das Gesetz werden neue Befugnisse der Finanzämter eingeführt. Sie dürfen neu die Steuersubjekte auffordern,den Ursprung ihres Einkommens nachzuweisen, und dieses ggf. zusätzlich versteuern.

Die Finanzämter dürfen von diesem neuen Instrument Gebrauch machen, wenn Indizien vorliegen, dass es zwischen dem erklärten Einkommen und den tatsächlichen Ausgaben, bzw. dem Vermögenszuwachs des steuerpflichtigen Subjektes, einen Unterschied gibt, der mehr als 5. Mio. Kronen ausmacht.

Die Finanzämter dürfenneben der zusätzlichen Steuer noch von einer Strafe in Höhe von bis 100 % entscheiden, falls das Steuersubjekt während des Verfahrens die Zusammenarbeit verweigert hat. Außerdem wird die Strafe für den entsprechenden Tatbestand im Strafgesetzbuch verschärft.