Bewertung der Intensität der Verletzung der Pflicht des Arbeitnehmers

07.07.2015

Wie wir schon in der Vergangenheit informiert haben, das Gesetz Nr. 262/2006 Slg., das Arbeitsgesetzbuch, liegt ausdrücklich fest, wenn und wie das Arbeitsverhältnis vom Arbeitsgeber aufgelöst werden kann.

Im Fall, dass der Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses die Verletzung der Pflicht ist, die sich aus den Rechtsvorschriften ergibt, die sich auf die von dem Arbeitnehmer ausgeübte Arbeit beziehen, ist der Schlüsselfaktor für die Entscheidung, wie das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird, die Intensität solcher Verletzung. Das Oberste Gericht der Tschechischen Republik hat sich vor kurzem in seiner Entscheidung zu der Frage der Bewertung der Intensität der Verletzung der Pflicht des Arbeitnehmers geäußert (Aktenzeichen 21 Cdo 1822/2013).

Gemäß der Meinung des Obersten Gerichts ist solche Folgerung nicht richtig, dass im Fall, dass der Arbeitnehmer seine Pflichte, die sich zu seiner Arbeit beziehen, wiederholt und langfristig verletzt, und zwar trotz mündliche und schriftliche Vorhaltungen, die Intensität solcher Verletzung mäßiger beurteilt werden sollte. Aus diesem Grund ist es auch in diesem Fall möglich das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer durch sofortige Auflösung aufzulösen. Die Folgerung, dass das Arbeitsverhältnis nur durch eine Kündigung aufgelöst werden kann, denn weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers über die Zeit der Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer im Vergleich mit vorigem Zeitabschnitt nicht problematisch wird, ist falsch.